Wirtschaftskriminalität ist verbreiteter als allgemein angenommen. Die Schäden sind unüberschaubar und schwer bezifferbar, häufig im verborgenen entstanden und meist schwerer aufzudecken als offen auftretende Kriminalität.
Die meisten Fälle der Wirtschaftskriminalität spielen sich im Verborgenen ab. Die betroffenen Unternehmen erfahren meist erst nach Eintritt eines Schadensfalles davon. Dann aber ist die Verfolgung bereits erheblich erschwert, vor allem, wenn international operierende Banden am Werk sind.
Unterschätzt wird allerdings die Gefahr durch sog. Innentäter. Arbeitnehmer und Angestellte, Partner und Lieferanten genießen einen besonderen Status und haben dadurch vielfältige Möglichkeiten, von innen das Unternehmen zu schädigen. Wenngleich diese Schäden nicht immer absichtlich herbeigeführt werden oder einen kriminellen Hintergrund haben müssen, ist das Risiko durch Innentäter doch ungleich höher, da diese naturgemäß die Sicherung des Unternehmens nach außen bereits hinter sich gelassen haben.
Wirksame Abwehrmaßnahmen setzen daher auch bei einer regelmäßigen und umfassenden Kontrolle der Geschäftsabläufe an, ohne die Belange des Datenschutzes und der Mitarbeitermotivation zu stören. Denn auffällige Überprüfungen und übertrieben rigide Überwachungsmaßnahmen sind abträglich für den Betriebsfrieden und die Motivation der Mitarbeiter, meist dazu noch durch den Datenschutz oder Arbeitnehmerschutzvorschriften verboten.
Ebenso ist die Aufklärung und Abwehr von wirtschaftskriminellen Handlungen sensitiv und umsichtig durchzuführen. Die Einbindung vertrauenswürdiger Stellen in der Organisation sowie der gesetzlich vorgeschriebenen Ansprechpartner hilft hier, die Schäden zu minimieren und Regressansprüche durchzusetzen.
Handeln Sie, bevor Schäden entstehen!
Die Kanzlei RA Henrik Becker steht Ihnen jederzeit für weitere Fragen und Unterstützung zur Verfügung.